Muscimol

Was ist Muscimol?

Muscimol ist ein Inhaltsstoff des Fliegenpilzes (Amanita muscaria). Chemisch gehört Muscimol zu den Isoxazolen. Pharmakologisch wird es als GABA-A-Rezeptor-Agonist eingeordnet. Mit Psilocybin oder anderen klassischen Psychedelika ist Muscimol chemisch nicht verwandt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient der sachlichen Information. Muscimol ist ein Stoff mit erheblichem Risikopotenzial und wird nicht für den Konsum empfohlen. Keine Angabe hier ist als Konsumempfehlung zu verstehen. Bei Vergiftungsverdacht: 112 oder Giftnotruf.

Muscimol vs. Ibotensäure

Der Fliegenpilz enthält zwei zentrale Inhaltsstoffe:

  • Ibotensäure: Vorläufer von Muscimol, gilt als neurotoxisch und wird mit vielen unerwünschten Nebenwirkungen in Verbindung gebracht
  • Muscimol: Entsteht durch Decarboxylierung von Ibotensäure (Trocknung, Erhitzen, Verdauung) und ist der in der Forschung am meisten untersuchte Inhaltsstoff des Pilzes

Das Verhältnis von Ibotensäure zu Muscimol variiert stark je nach Pilz, Herkunft, Jahreszeit und Verarbeitung.

Pharmakologische Einordnung

Muscimol ist ein GABA-A-Agonist. Das bedeutet, dass es an Rezeptoren bindet, die normalerweise durch den Neurotransmitter GABA aktiviert werden. Psilocybin bindet dagegen an Serotonin-Rezeptoren (5-HT2A). Muscimol gehört daher pharmakologisch zu einer eigenen Stoffgruppe. Zu Wirkung und Dosierung machen wir keine Aussagen.

Muscimol-Gummies

Seit 2023 werden Muscimol-Gummies in den USA und zunehmend auch in Europa angeboten. Diese Produkte enthalten nach Herstellerangaben standardisierte Muscimol-Extrakte, die in der Regel aus getrockneten Amanita-muscaria-Pilzen gewonnen werden. In Deutschland gilt: Muscimol ist weder im BtMG noch in der NpSG-Anlage gelistet (Stand 2026). Die Rechtslage kann sich ändern.

Risiken

  • Variable Konzentration der Inhaltsstoffe zwischen Pilzen und Chargen
  • Schmales Sicherheitsfenster: Kleine Mengenunterschiede können das Vergiftungsrisiko deutlich erhöhen
  • Ibotensäure-Toxizität bei nicht ausreichend verarbeitetem Material
  • Mögliche Vergiftungssymptome (Schwindel, Verwirrung, Halluzinationen)
  • Keine klinischen Daten zu Langzeitfolgen

Rechtslage in Deutschland

Muscimol selbst ist in Deutschland nicht explizit verboten (Stand Mai 2026). Es ist weder im BtMG noch in der NpSG-Anlage gelistet. Getrocknete Amanita-muscaria-Pilze und Extrakte sind derzeit nicht verboten. Nicht verboten bedeutet jedoch nicht unbedenklich. Die Situation kann sich durch Gesetzgebung ändern.

Häufige Fragen

Wie ist die Rechtslage von Muscimol in Deutschland?

Muscimol ist aktuell nicht verboten (Stand 2026). Es steht weder im BtMG noch in der NpSG-Anlage. Die Rechtslage kann sich ändern.

Was ist der Unterschied zwischen Muscimol und Psilocybin?

Grundlegend: Psilocybin bindet an Serotonin-Rezeptoren (5-HT2A), Muscimol an GABA-Rezeptoren. Psilocybin ist in Deutschland im BtMG gelistet und damit verboten. Muscimol ist dort nicht gelistet.

Ist Muscimol sicher?

Nein. „Nicht verboten" bedeutet nicht „sicher". Muscimol hat ein erhebliches Risikoprofil, insbesondere durch die Ibotensäure im Ausgangsmaterial und die schwer kontrollierbare Konzentration. Muscimol wird nicht für den Konsum empfohlen.

→ Fliegenpilz Ratgeber